Projekthintergrund
Das EuGH-Urteil zu den Bereitschaftsdienstzeiten und die am 19.12.2003 durch den Bundestag endgültig beschlossenen Veränderungen des Arbeitszeitgesetzes mit Gültigkeit zum 01.01.2004 haben die Arbeitszeitregelungen in Krankenhäusern zu einem zentralen Aufgabenfeld des Krankenhausmanagements werden lassen.
Dabei ist die eingeräumte Übergangsfrist bis zum 31.12.2005 nicht als Aufschub sondern als Chance zu nutzen, mehr als nur bloße Modifikationen der bisherigen Dienstzeitenregelungen vorzunehmen. Es bietet sich die Gelegenheit, ausgehend von der medizinischen Leistungserstellung und des darauf abgestellten Personalbedarfes, umfassende Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, die den individuellen Anforderungen der einzelnen Einrichtung gerecht werden. In den Veränderungsprozess sind immer auch die organisatorischen Rahmenbedingungen einzubeziehen.
Die Herausforderungen, mit denen Krankenhäuser gerade jetzt konfrontiert werden, sind vielfältig, z. B.:
- DRG-Einführung
- Qualitätssicherungsauflagen
- Mangel an qualifiziertem Personal
- Kosten- und Wettbewerbsdruck
Die hausindividuelle Entwicklung und Etablierung innovativer, gesetzeskonformer Arbeitszeitmodelle ist dabei weniger als weitere Bedrohung sondern vielmehr als ein Instrument zur Lösung der Aufgaben und Probleme zu verstehen.
Grundsätze der Projektgestaltung
Innovative Arbeitszeitmodelle gehen von der tatsächlichen medizinischen Leistungserstellung aus und müssen unterschiedliche Perspektiven mit deren speziellen Anforderungen regelkreishaft berücksichtigen:
Neben den ökonomischen Determinierungen, den gesetzlichen Auflagen, den Qualitätsanforderungen ist auch die Perspektive des Personals einzubeziehen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, dass einer Vielzahl qualifizierter Frauen und Erziehenden aufgrund widriger Arbeitsbedingungen ein Einstieg oder Wiedereinstieg in die Arbeitswelt "Krankenhaus" erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch für die Besetzung von Führungspositionen in Krankenhäusern.
